EU Deforestation Regulation (EUDR) tritt am 29.06.2023 in Kraft
Ein Element des Green-Deals der EU-Kommission ist das Bestreben, der globalen Entwaldung entgegenzuwirken. Dazu hatte die Europäische Union Ende 2022 eine EU Deforestation Regulation (EUDR; Entwaldungs-Verordnung) beschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt trat die EU-Verordnung (EU) 2023/1115 am 29.06.2023 in Kraft und löst die bislang geltende Europäische Holzhandels-Verordnung (EUTR) nach einer Übergangszeit ab.
Durch die EUDR werden den Wirtschaftsbeteiligten in den Lieferketten für die Produktgruppen Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Gummi und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse besondere Sorgfaltspflichten auferlegt. Dazu gehören die Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Erzeugerländern, Anforderungen im Hinblick auf Umweltaspekte (Entwaldung und Waldschädigung) und Menschrechte. Ausgenommen sind Verpackungen und Produkte aus Papier, Karton und Pappe, für die in der Herstellung keine Frischfasern eingesetzt werden (ausschließlich aus Altpapier hergestellt).
Die EUDR ist auf die genannten Produkte, wenn sie in der EU in Verkehr gebracht werden sowie auch auf den Export in Drittstaaten, anzuwenden. Die Anforderungen zur Einrichtung angemessener Sorgfaltspflichtsysteme und -verfahren sind von den EU-Unternehmen 18 Monate (KMU: 24 Monate) nach Inkrafttreten, also ab dem 30.12.2024 (bzw. 30.06.2025) zu erfüllen. Unternehmen, die in den genannten Lieferketten operieren, haben ab den genannten Daten ein Sorgfaltspflichtsystem in ihrer Organisation zu betreiben, das im Wesentlichen aus zwei Komponenten besteht:
1. Sammlung und Dokumentation von Informationen (Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Erzeugerländern, keine Entwaldung/Waldschädigung und Menschrechte) sowie eine Risikobeschreibung und -bewertung
2. Abgabe einer „digitalen“ Due Diligence Erklärung auf einer von der EU einzurichtenden IT-TRACES-Plattform, bei der der eigene Artikel bezogene Auftrag angelegt wird, dem dann das TRACES-System eine individuelle und einmalige Referenznummer (RN) zuordnet und diese mit der/den RN des Lieferanten verknüpft. Für KMU gelten einige Vereinfachungen, wie die Ausnahme der Abgabepflicht der Due Diligence Erklärung.
Zum aktuellen Zeitpunkt (Mai 2024), weniger als 8 Monate vor der Erfüllungsfrist, ist die IT-TRACES Plattform weder einsatzbereit, noch konnten die im Rahmen der Pilotphase festgestellten massiven Anwendungsprobleme (z.B. eine fehlende Schnittstelle zu gängigen Datenmanagementsystemen der europäischen Unternehmen) behoben werden. Auch das angekündigte, juristisch bindende Guidance Dokument der EU zur Anwendung der EUDR wurde noch nicht veröffentlicht. Daneben bestehen zusätzlich noch zahlreiche weitere Anwendungsprobleme, wie z.B. der hohe Durchmischungsgrad der Holzprodukte entlang der Lieferkette (vom Wald über das Sägewerk bis hin zur Papierfabrik) mit der daraus folgenden realistisch kaum umsetzbaren genauen Zuordnung der Geolokalisationsdaten zum einzelnen Produkt.
Aus den genannten Gründen ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt für keinen Marktteilnehmer rechtverbindlich möglich, die Einhaltung der Vorgaben der EUDR zu bestätigen. Ob dies bis zum geplanten Fristende möglich sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Quelle: PPK-Verbände Informationsblatt EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) 03.05.2024.pdf