Legal obligation to register with LUCID packaging register (instruction language: German)
Date
10 – 11 Uhr
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Von den rechtlichen Grundlagen über die praktischen Folgen und Pflichten bis hin zum konkreten Vorgehen: In unserem Online-Seminar erfahren Sie alles, was Sie zu den neuen Pflichten des novellierten Verpackungsgesetzes und zum Verpackungsregister LUCID wissen müssen.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen, ihre Rücknahme und die Verwertung. 2019 als Nachfolger der Verpackungsverordnung eingeführt, wurde das VerpackG 2021 novelliert. Die dritte Stufe der Gesetzesnovelle tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und bringt weitere Klarstellungen mit sich.
Das novellierte Gesetz beinhaltet neue, umfangreiche Verpflichtungen für Hersteller, Händler, Marktplatzbetreiber und Systeme. Dazu gehört auch die verpflichtende Registrierung der Unternehmen, die Verpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen. Ob zusätzlich Meldungen zu den Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID abgegeben und ein Systembeteiligungsvertrag abgegeben werden müssen, hängt davon ab, ob es sich um Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht oder Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht handelt.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie alles, was Sie zu den neuen Pflichten wissen müssen: Von den rechtlichen Grundlagen über die praktischen Folgen und Pflichten bis hin zum konkreten Vorgehen.
Die Seminarinhalte im Überblick:
Bisher in Kraft getretene Änderungen im VerpackG
Erweiterte Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID (für alle Verpackungsarten und für Serviceverpackungen)
Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister
Was gilt es zu beachten?
Wie läuft der Registrierungsprozess ab?
Welche Fristen gelten?
Ausblick: Was kommt noch auf uns zu?
Kosten
Reguläre Teilnahmegebühr 190 € zzgl. MwSt. Für Mitglieder des dvi ist die Teilnahme kostenlos.