Der Einwegkunststofffonds ist da. Fakten, Fragen, Antworten.
Datum
10 – 11:30 Uhr
Anmeldeschluss
Im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) tritt eine erweiterte Herstellerverantwortung unter anderem für To-go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter sowie leichte Tragetaschen in Kraft. Nun hat das Umweltbundesamt auch ein Kostenmodell mit konkreten Summen veröffentlicht. In unserem Seminar beleuchten wir gemeinsam mit Experten die Details des neuen Kunststofffonds sowie mögliche Anpassungen und Rechtsfolgen.
Bereits am 2. November 2022 hatte das Bundeskabinett das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) beschlossen. Es sieht eine erweiterte Herstellerverantwortung für To-go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie kunststoffhaltige Tabakfilter(produkte) vor.
Inzwischen hat das Umweltbundesamt (UBA) auf Grundlage einer Studie ein Modell veröffentlicht, das für jede Plastikproduktgruppe eigene Kostensätze festsetzt. Ein entsprechender „Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ soll im Frühjahr 2023 den Bundestag passieren.
In unserem Seminar informieren wir Sie gemeinsam mit zwei ausgewiesenen Experten über Inhalte und Folgen.
Wir stellen Ihnen den Gesetzeswortlaut vor.
Wir werfen einen Blick darauf, wie andere Länder das Thema regeln.
Wir blicken auf die Forderungen der Wirtschaft und mögliche Anpassungen durch den Gesetzgeber.
Wir betrachten die Rechtsfolgen und Klagemöglichkeiten.
Wir grenzen den Einwegkunststofffonds zur sogenannten Plastiksteuer ab.
In eingestreuten Frage-Antwort-Runden haben Sie die Möglichkeit, gezielt nachzufassen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und verschaffen Sie sich Klarheit.
Kosten
Reguläre Teilnahmegebühr 290 € zzgl. MwSt. Für Mitglieder des dvi ist die Teilnahme kostenlos.