Einwegkunststofffondsgesetz: Schießen die neuen UBA-Entscheidungen am Ziel vorbei? Was müssen Sie beachten?
Datum
10 – 11 Uhr
Anmeldeschluss
Die Regelungen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) gelten seit dem 1. Januar 2024 und verpflichten Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zur Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds.
Nach unserem im Januar dieses Jahres durchgeführten Seminar zum allgemeinen Überblick über das EWKFondsG werden wir dieses Mal die aktuellen Entscheidungen des Umweltbundesamtes (UBA) und die Reaktionen in der Praxis beleuchten. Und es wird Zeit für Ihre Fragen geben!
Das UBA hat in einer Reihe umstrittener Entscheidungen u. a. Verkaufsverpackungen für Fruchtjoghurts, Ayran- und Kaffeemischgetränke sowie 1 l-Milch als vom EWKFondsG erfasst angesehen – vielfach gegen die ausdrückliche Empfehlung der beratenden Experten in der Einwegkunststoff-Kommission.
Daher werden wir uns im ersten Teil des Seminars den folgenden grundsätzlichen Fragen widmen:
Welche Produkte sind vom Einwegkunststofffonds betroffen?
Wie weit reichen die Entscheidungen des UBA?
Wer ist Hersteller?
Im zweiten Teil wird dann Raum für Ihre Fragen sein. Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang, dass unser Referent keine Rechtsfragen im konkreten Einzelfall beantworten kann.
Das Seminar ist für Einsteiger geeignet, richtet sich aber durch die konkreten Beispiele insbesondere an betroffene Unternehmen.
Machen Sie sich schlau!
Kosten
Reguläre Teilnahmegebühr 250 € zzgl. MwSt. Für dvi-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos oder ermäßigt (bitte beachten Sie dazu die Beitragsordnung und Hinweise auf dem Anmeldeformular).