Zum Inhalt springen

Rechtsanwalt Dr. Martin Rothermel

Partner
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB

Martin Rothermel hat die Taylor Wessing Practice Area Handels- und Vertragsrecht aufgebaut.

Er berät Unternehmen im Bereich des Einkaufs, der Qualitätssicherung, des Vertriebs (e-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme) sowie der Produkthaftung. Er ist Experte für alle Fragen der Lieferkette. Seine Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung ebenso wie die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Zu seinen Mandanten zählen nationale wie internationale Unternehmen der Industrie und des Handels.

Er hat im Juli 2022 den ersten Kommentar zum LkSG veröffentlicht und berät viele Unternehmen in der Umsetzung von Lieferkettensorgfaltspflichten (einschließlich EUDR und CSDDD) sowie BattVO, PPWR und CBAM. Martin Rothermel ist Certified Sustainability Reporting Specialist und berät auch zu CSRD, ESRS und Taxonomie.

Martin Rothermel promovierte im Kartellrecht, arbeitete seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1999 als Justitiar eines mittelständischen EDV-Unternehmens und danach als Unternehmensberater für Roland Berger Strategy Consultants. Nach seiner weiteren Tätigkeit für eine national aufgestellte Wirtschaftsrechtskanzlei wechselte er 2004 in das Münchner Büro von Taylor Wessing.

Oben