
Zweischneidige Neuregelungen des Verpackungsgesetzes. Die Kreislaufwirtschaft muss im Fokus bleiben.
Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 Neuregelungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Sie betreffen Mehrweg bei Take‐away sowie Pfand und Mindestrezyklatanteil bei Einwegkunststoff-Getränkeflaschen. Während der politische Wille in der Novellierung deutlich sichtbar wird, bleibt die ökologische Sinnhaftigkeit nach Ansicht des Deutschen Verpackungsinstituts e. V. (dvi) an vielen Stellen fraglich. Denn Mehrweg ist nicht grundsätzlich nachhaltiger als Einweg. Und beim Einsatz von Rezyklat gibt es größere Baustellen, als den Getränkebereich. Wichtiger als imagegetriebene Beschlüsse zu Mehrweg und Pfand wäre die Konzentration auf Kreislauffähigkeit. Doch davon ist viel zu wenig zu spüren.