
Am Ziel vorbei: dvi kritisiert das Gesetz zur Sonderabgabe für Einwegverpackungen aus Kunststoff.
Am 2. März 2023 hat der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, die ab 2025 zu zahlen ist und sich nach dem Volumen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten und vom Gesetz eingeschlossenen Produkte richtet. Dazu zählen aus dem Verpackungsbereich zum Beispiel Getränkebecher und Speisebehälter. Das Deutsche Verpackungsinstitut e. V. (dvi) bekräftigt seine Ansicht, dass das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz dysfunktional ist und falsche Signale sendet.