Online-Seminar
Update Einwegkunststofffondsgesetz
- Datum
10 – 11 Uhr
- Anmeldeschluss
Die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) tritt in ihren wesentlichen Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft. Das heißt: Ab dem 1. Januar 2024 sind betroffene Hersteller im Rahmen der Einwegkunststoffabgabe zahlungspflichtig. Erstmals fällig wird die Abgabe im Jahr 2025 für das im Jahr 2024 angefallene Volumen (Gewicht in kg). In unserem Seminar erfahren Sie von unserem Experten alles über die betroffenen Verpackungen, welche Hersteller verpflichtet sind und welche Abgabesätze gelten.
Das Gesetz setzt Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2019/904 (EU-Einwegkunststoffrichtlinie) in deutsches Recht um und sieht für Produkte wie beispielsweise To-go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter sowie leichte Tragetaschen eine Sonderabgabe zum Ausgleich der Abfallentsorgungs- und Reinigungsleistungen der Kommunen vor.
Hersteller der betroffenen Produkte müssen die Einwegkunststoffabgabe ab dem 1. Januar 2024 zahlen. Fällig wird sie erstmals im Jahr 2025 für das Jahr 2024. Die Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe gemäß § 12 des Einwegkunststofffondsgesetzes werden in Euro pro Kilogramm erhoben und richten sich nach der im Vorjahr angefallenen Menge.
Die Mittel aus dem Einwegkunststofffonds werden ebenfalls erstmals im Jahr 2025 an die anspruchsberechtigten Organisationen ausgezahlt, basierend auf den Leistungen, die im Jahr 2024 erbracht wurden.
In unserem Online-Seminar stellen wir Ihnen das Gesetz vor und informieren Sie im Detail darüber, welche Produkte respektive Hersteller zahlungspflichtig sind und wie die konkreten Abgabesätze aussehen. Außerdem beantworten wir Ihre individuellen Fragen.
Machen Sie sich schlau! Erfahren Sie von unserem Experten alles, was Sie über die EWKFondsV wissen müssen.
Kosten
Reguläre Teilnahmegebühr 250 € zzgl. MwSt.
Für Mitglieder des dvi ist die Teilnahme kostenlos.